Eltville beschränkt Feuerwerk zu Silvester und sperrt historische Bereiche

Eltville beschränkt Feuerwerk zu Silvester und sperrt historische Bereiche
Eltville beschränkt Feuerwerk zu Silvester und sperrt historische Bereiche

Die Stadt Eltville am Rhein erinnert vor dem Jahreswechsel daran, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur am 31. Dezember und am 1. Januar von Volljährigen abgebrannt werden dürfen. Gleichzeitig gelten in mehreren Bereichen der Stadt weitreichende Abbrennverbote, um Personen und historisch empfindliche Bausubstanz zu schützen.

Erlaubte Zeiten und Altersvorgabe

Nach Angaben des Ordnungsamtes ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerk nur an den beiden genannten Tagen zulässig und nur für Personen ab 18 Jahren. Die Regelung zielt darauf ab, den Einsatz pyrotechnischer Gegenstände auf die übliche Silvesternacht zu begrenzen.

Räumliche Verbote in der Stadt

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder und Altersheimen untersagt. Außerdem gelten in besonders brandgefährdeten Bereichen Verbote. Konkret betrifft dies den Altstadtbereich der Kernstadt. In Erbach umfasst das Verbot die Fläche von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße, Neugasse, Friedrichstraße, Tannepädchen, Rheinstraße und Andreasgasse. In Hattenheim erstreckt sich das Verbot ab der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Bahnhofsparkett. Im Stadtteil Martinsthal ist der Bereich des Lindenplatzes betroffen.

Sicherheitsappelle nach früherem Großbrand

Die Stadt verweist auf einen früheren schweren Brand in der Eltviller Altstadt, der durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper ausgelöst wurde und erheblichen Sachschaden zur Folge hatte. Vor diesem Hintergrund bittet Bürgermeister Patrick Kunkel Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste, in diesem Jahr die Raketen und Effektartikel möglichst im Rahmen einer gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer abzuschießen. Aus Sicherheitsgründen solle die Flugrichtung der Raketen zum Rhein hin gewählt werden.

Weitere Hinweise für den Umgang mit Feuerwerk

Die Verwaltung fordert dazu auf, die Sicherheitsvorgaben der Hersteller zu beachten und Rücksicht zu nehmen, damit niemand zu Schaden kommt. Bestehende Halte und Parkverbote sind einzuhalten, damit Zufahrts und Aufstellflächen für Rettungskräfte verfügbar bleiben. Zudem wird darum gebeten, auf pyrotechnische Effekte mit ausschließlicher Knallwirkung wie Böller oder Kanonenschläge zu verzichten und anfallenden Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen.

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Redaktion Oestrich-Winkel Anzeiger 58 Artikel
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