
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Nach einer Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, dürfen auch größere Bestände ab Sonntag, 18. Januar wieder ins Freie. Zuvor waren bereits im Dezember 2025 die Auflagen für Haltungen mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden.
Aufhebung der Beschränkungen und Geltungsbereich
Mit der neuen Verfügung reagiert die Stadt auf eine entspanntere Lage beim Auftreten der Geflügelpest. Wiesbaden folgt damit anderen Kreisen in Hessen, in denen die Stallpflicht zuvor bereits aufgehoben oder gelockert worden war. Die Aufhebung betrifft neben Kleinhaltungen nun auch größere Betriebe, die ihre Tiere bislang vorsorglich im Stall halten mussten.
Verbindliche Biosicherheitsmaßnahmen bleiben
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiterhin verbindliche Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Die Stadt nennt diese Maßnahmen als wirksames Instrument zur Verringerung des Risikos eines Erregereintrags. Konkret werden unter anderem das Tragen von Schutzkleidung, Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften empfohlen und vorgeschrieben.
Informationen und weitere Schritte
Die Landeshauptstadt verweist auf ausführliche Informationen zu den genauen Anforderungen auf ihrer Internetseite. Dort sind die geltenden Vorgaben zur Tierseuchenüberwachung und zur Aviaeren Influenza einsehbar. Die Stadt betont, dass die Aufhebung der Stallpflicht an die weiterhin erforderlichen Schutzmaßnahmen gebunden bleibt.
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