Wiesbaden erhöht Waldbrandwarnstufe auf fünf. Grillen auf kommunalen Plätzen bleibt verboten

Wiesbaden erhöht Waldbrandwarnstufe auf fünf. Grillen auf kommunalen Plätzen bleibt verboten
Wiesbaden erhöht Waldbrandwarnstufe auf fünf. Grillen auf kommunalen Plätzen bleibt verboten

Wegen anhaltender Hitze und ausbleibender Niederschläge hat die Stadt Wiesbaden die Waldbrandwarnstufe auf Stufe 5 angehoben, die höchste Gefahrenstufe. Die benachbarte Stadt Taunusstein richtet sich an den veröffentlichten Warnstufen Wiesbadens. Vor dem Hintergrund dieser Einstufung ist das Entzünden von offenem Feuer auf städtischen Grillplätzen weiter untersagt.

Warnstufen und aktuelle Lage

Die Erhöhung auf Stufe 5 basiert auf der anhaltenden Trockenheit und der aktuellen Wetterlage. Ein jüngerer Waldbrand am Mittwoch, 5. August, im Bereich zwischen Bad Schwalbach Hettenhain und Taunusstein Seitzenhahn macht deutlich, wie schnell sich eine Gefährdungslage entwickeln kann. Die Alarmstufe A für die Forstverwaltung in Hessen wurde bereits am 3. August ausgerufen. Das Forstministerium berichtet, örtliche Niederschläge hätten keine nachhaltige Entspannung gebracht.

Seit Jahresbeginn wurden in Hessen etwa 100 Waldbrände mit einer betroffenen Fläche von rund 165 000 Quadratmetern registriert. Besonders gefährdete Waldabschnitte werden verstärkt überwacht. Die Forstverwaltung hat ihre technische Einsatzbereitschaft sichergestellt und die Abstimmung mit den örtlichen Brandschutzdienststellen intensiviert.

Regeln für Grillplätze und Grundstücke in Waldrandnähe

Auf allen drei städtischen Grillplätzen ist das Grillen und das Entfachen von Feuer weiterhin verboten. Betroffen sind der Grillplatz Pfannkuchenwiese in Bleidenstadt, der Grillplatz Hambach sowie der Grillplatz Im Maisel in Neuhof. Die Plätze können nach vorheriger Reservierung für Picknicks und den Aufenthalt ohne offenes Feuer genutzt werden. Die Ordnungspolizei kontrolliert die Anlagen regelmäßig.

Für Gaststätten und Kleingärten, die höchstens 100 Meter Luftlinie vom Waldrand entfernt liegen, gelten zusätzliche Einschränkungen. Auf diesen Grundstücken sind das Entzünden von Feuer, das Abbrennen von Pyrotechnik und das Verbrennen von Schnittgut untersagt.

Verhaltensempfehlungen und Konsequenzen

Zum Schutz der Wälder besteht ganzjährig ein Rauchverbot im Wald. Zufahrtswege müssen frei gehalten werden, damit Feuerwehr und Rettungskräfte ungehindert arbeiten können. Fahrzeuge sollten nur auf ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden und nicht auf trockenem Bodenbewuchs. Wer Rauch oder einen Brand bemerkt, soll unverzüglich die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 informieren.

Die zuständigen Stellen beobachten die Entwicklung der Waldbrandgefahr fortlaufend und passen Maßnahmen an die Lage an. Besonders gefährdete Bereiche werden intensiver überwacht, um Einsätze schneller koordinieren zu können.

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Redaktion Oestrich-Winkel Anzeiger 117 Artikel
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