Waldbrandstufe 4 bleibt: Grillverbot auf öffentlichen Plätzen gilt weiter

Waldbrandstufe 4 bleibt: Grillverbot auf öffentlichen Plätzen gilt weiter
Waldbrandstufe 4 bleibt: Grillverbot auf öffentlichen Plätzen gilt weiter

Wegen anhaltender Trockenheit gilt für die kommende Woche weiterhin Waldbrandstufe 4. Die zuständigen Behörden haben deshalb ein generelles Grillverbot für alle öffentlichen Grillplätze ausgesprochen. Bereits zuvor waren Grillstellen in und am Wald geschlossen worden; nun umfasst das Verbot alle öffentlichen Anlagen und gilt auch für Gasgrills und ähnliche Geräte.

Geltende Regeln und Kontrollen

Das Grillverbot bezieht sich ausdrücklich auf öffentliche Grillplätze. Rauchen im Wald ist ohnehin ganzjährig untersagt. Ordnungskräfte sollen die Einhaltung der Verbote verstärkt kontrollieren.

Das Abbrennen von Feuerwerk und pyrotechnischen Erzeugnissen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen müssen mit dem Umweltamt abgestimmt werden. Gaststätten und Kleingartenanlagen, die sich in weniger als 100 Meter Luftlinie zum Wald befinden, dürfen keine offenen Feuer oder Pyrotechnik entzünden.

Vorgaben für Veranstaltungen und Betreiber

Veranstalter sind verpflichtet, zusätzliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Für offene Kohlegrills gilt ein generelles Verbot. Grillen in Pavillons oder Zelten ist untersagt. Ausgenommen von den Beschränkungen sind Foodtrucks und Anhänger mit festem Boden.

Veranstalter müssen die Stellflächen ausreichend bewässern und die Flächen anderer Fahrzeuge beim Auf- und Abbau ebenso befeuchten. Außerdem sind zusätzliche Löschmittel wie Feuerlöscher oder mit Wasser gefüllte Eimer bereitzustellen. Gegebenenfalls sollten Grasflächen vor Beginn der Veranstaltung ausreichend gewässert werden.

Warnindizes und ihre Bedeutung

Zur Bewertung der Lage werden der Waldbrandgefahrenindex und der Grasland-Feuer-Index herangezogen. Beide Indizes geben das meteorologische Potenzial für Waldbrände beziehungsweise die Feuergefährdung von Freiflächen an. Die Skala reicht von 1 für sehr geringe Gefahr bis 5 für sehr hohe Gefahr.

In den Warnstufen 1 und 2 sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. In Stufe 3 werden Waldgrillplätze geschlossen. In Stufe 4, wie jetzt verhängt, gilt ein generelles Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen. In Stufe 5 kommen neben dem Grillverbot zusätzliche strenge Auflagen für Veranstalter hinzu.

Die Behörden haben angekündigt, die Lage weiter zu beobachten und bei einer Veränderung der Gefahrensituation entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

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Redaktion Oestrich-Winkel Anzeiger 112 Artikel
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